Wie sollen höhere Kosten für Verschmutzungsrechte aus Heizungen verteilt werden? Sollen nur die Mieter, nur die Vermieter oder gar beide anteilig die durch die CO2-Bepreisung auf fossile Brennstoffe erhöhten Kosten für Heizung und Warmwasser in Wohnungen übernehmen? Darüber ist ein politischer Streit entbrannt, der durch einen Blick auf das „größere“ System entschärft werden könnte.
Seit 1.1.2021 müssen auch für CO2-Emissionen aus Kraft- und Heizstoffen Verschmutzungszertifikate erworben werden, die momentan mindestens mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 gehandelt werden. Von Vermieterseite wird argumentiert, sie hätten ja keinen Einfluss auf den Verbrauch von Mietern; daher sollten nur diese die erhöhten Kosten übernehmen. Die Mieterseite macht hingegen geltend, dass nur die Vermieter die Heizungsanlage wählten und damit den Verbrauch maßgeblich beeinflussten. Beide Argumentationsweisen rekurrieren (eventuell unbewusst) auf die Prinzipal-Agenten-Theorie.
Als Prinzial agiert hier der Staat/die Gesellschaft, die einen möglichst geringen Verbrauch fossiler Brennstoffe erreichen will. Aus Sicht der Vermieter sind nur die Mieter die Agenten, deren Handeln mit dem Ziel des Prinzipals in Einklang gebracht werden muss: müssen Mieter höhere Heizkosten voll tragen, erhöhe dies ihre Motivation zum Energiesparen. Vermieter sind in dieser Sichtweise nicht Teil des Systems. Umgekehrt die Mietersicht. Hier sind die Vermieter die Agenten, deren Handeln das Ziel des Prinzipals unterstützen soll: müssen diese die höheren Heizkosten übernehmen, steige deren Motivation durch Investitionen in energieeffizientere Heizungsanlagen diese Kosten zu senken. Dabei sind die Mieter nicht Teil des Systems.
Wir haben es also wieder einmal mit einer Problematik zu tun, die auf die Wahl der Systemgrenze zurückgeführt werden kann. Zieht man diese Grenze weiter, in etwa so wie im nachfolgenden Kausalitätendiagramm dargestellt, ergibt sich ein klareres Bild:
Folgt man nur einer Argumentationslinie, würde der jeweils rotgefärbte Link in der Abbildung nicht-existent und die aus der Rückkopplung entstehenden Dynamiken irrelevant. Aus dieser systemischen Sicht wird dann auch klar, dass die Zielerreichung (in dem Fall: Senkung des Verbrauchs) wahrscheinlicher und einfacher wird, wenn beide Wirkungsmechanismen in Gang gesetzt werden — auch wenn sich die Effekte natürlich nicht notwendiger Weise einfach aufaddieren lassen. Der Vorschlag, beide Anspruchsgruppen (Vermieter und Mieter) gleichermaßen zu beteiligen, erscheint aus Perspektive des Systemdenkens, insbesondere bei Berücksichtigung nicht nur eines ausgewählten Teilsystems, also durchaus sinnvoll.